Amt für Wirtschaft Kanton St.Gallen

St.Gallen und Thurgau sind Pilotkantone von EasyGov

Die Kontingente für Arbeitsbewilligungen von Erwerbstätigen aus Drittstaaten werden längst nicht in allen Kantonen ausgeschöpft. Dies nicht zuletzt, weil Start-ups und KMU der Prozess zu komplex und das Ergebnis zu unsicher ist. Abhilfe schaffen sollen digitale Prozesse auf dem Portal EasyGov, an denen das SECO zurzeit zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und sechs Pilotkantonen arbeitet.

Das Team ist ein zentraler Erfolgsfaktor von Start-ups. Dementsprechend viel Mühe geben sich diese bei der Rekrutierung. Aufgrund der guten internationalen Vernetzung der Schweizer Gründer und der Attraktivität der Schweiz als Arbeitsort, bewerben sich häufig Personen aus dem Ausland auf ausgeschriebene Stellen, darunter befinden sich nicht selten auch Talente von ausserhalb des EU und EFTA-Raumes, die als Drittstaaten-Angehörige bezeichnet werden. Für die Start-ups – aber auch viele international ausgerichtete KMU – bringt dies zwei Herausforderungen: Erstens ist die Zahl der Bewilligungen für Drittstaaten-Ausländer beschränkt. Zweitens muss ein anspruchsvoller bürokratischer Prozess durchlaufen werden. Gerade Anträge für Drittstaatenangehörige sind oft komplex und aufwändig. Gleichzeitig lassen sich die Chancen auf Erfolg schwer abschätzen.

Abläufe zu komplex

Die Komplexität führt dazu, dass Start-ups schon gar nicht versuchen, Arbeitsbewilligungen für Drittstaatenangehörige zu erhalten. Dies dürfte mit dazu beitragen, dass in den meisten Kantonen die Kontingente nicht ausgeschöpft werden. Die Unterstützung des Antragsverfahrens mittels Digitalisierung ist deswegen von besonderer Bedeutung. Dies ist auch Bund, Kantonen und Gemeinden nicht entgangen. Bei der Vereinfachung setzen sie auf E-Government. Im E-Government-Schwerpunktplan 2018 –2019 wird als Ziel formuliert: «Die Behördenleistungen zu Aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Bewilligungen können schweizweit elektronisch medienbruchfrei abgewickelt werden.»

Im Zentrum bei der Digitalisierung steht dabei der Online-Schalter EasyGov. Die im Jahr 2017 lancierte, auf Unternehmen ausgerichtete Plattform ermöglicht schon heute das elektronische Abwickeln von diversen Bewilligungs-, Antrags-und Meldeverfahren in der Schweiz, wie etwa Eintragungen und Mutationen im Handelsregister oder das Stellen von Betreibungsbegehren. Die Dienstleistungen auf EasyGov werden laufend erweitert. So können seit April 2021 Gesuche für Bewilligungen für Schicht-und Nachtarbeit über den virtuellen Schalter eingereicht werden. Eines der laufenden Projekte ist die Einreichung von Gesuchen für verschiedene Kategorien von Arbeitsbewilligungen für Ausländer. «Im Fokus stehen dabei die Bewilligungen, die für Unternehmen besonders relevant sind», erläutert Martin Godel, Leiter Ressort KMU-Politik beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Auftraggeber von EasyGov.

St.Gallen und Thurgau mit dabei

Bereits seit Ende 2017 ist eine Projektgruppe aktiv, der Vertreter des Staatssekretariats für Migration (SEM), der Vereinigung kantonaler Migrationsbehörden (VKM), des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) und des SECO angehören. Mittlerweile ist das Projekt in der Umsetzungsphase. Dabei beteiligen sich sechs Pilotkantone an den Tests (Aargau, Basel-Stadt, St.Gallen, Thurgau und Zürich, das Wallis wirkte am Konzept mit), die gemeinsam mit dem SEM und dem SECO an der technischen Realisation der Dienstleistungen rund um Arbeitsbewilligungen arbeiten.

«Die ersten Angebote werden noch 2021 auf EasyGov live gehen», erklärt Martin Godel. In einem ersten Schritt wird im 3. Quartal das Meldeverfahren zur Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen für alle Kantone aufgeschaltet. Ebenfalls noch in diesem Jahr soll die Abwicklung von Grenzgängerbewilligungen für EU-Bürger in den Pilotkantonen (AG, BS, SG, TG, ZH) auf dem Portal bereitgestellt werden. Voraussichtlich Mitte2022 folgt der Pilot für Bewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten, danach sind weitere Arbeitsbewilligungen wie z. B. Entsendungen in den Pilotkantonen bis spätestens 2023 geplant. Das End-Ziel ist jeweils, den gesamten Bewilligungsprozess zu erleichtern, inklusive Antragstellung, Rückantworten und Dokumentenübermittlung. Gleichzeitig verlangt die Komplexität der Prozesse ein iteratives Vorgehen. Aus den Pilotversuchen sollen Erkenntnisse insbesondere aus den Nutzerbewertungen gesammelt und in anschliessenden Releases berücksichtigt werden.

Der Weg von der heutigen Situation zur durchgehend digitalen Abwicklung ist lang. So werden bisher für fast alle betroffenen Bewilligungen keine einheitlichen Datensätze eingeholt und die geforderten Beilagen sind kantonal unterschiedlich. «Vor diesem Hintergrund ist es bereits eine beachtliche Leistung, dass die Pilotversuche 2021 effektiv starten können», erklärt Godel. Doch letztlich wird das Projekt nur zum Erfolg, wenn neben den Pilotkantonen die restlichen Kantone zur Teilnahme motiviert werden können.

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